Allgemeine Geschäftsbedingungen der OPAL Solutions GmbH
1. Gültigkeit
Zwischen der OPAL Solutions GmbH und dem Kunden gelten für den gesamten Geschäftsverkehr (Vertragsabschlüsse, Bestellungen etc.) die nachfolgenden Bedingungen. Unseren Geschäftsbedingungen gehen anderslautenden Konditionen die vom Kunden übersandt wurden oder sich auf seinen Schriftstücken befinden in jedem Fall vor, ausser sie wurden von OPAL schriftlich akzeptiert.
2. Preise
Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und zzgl. Transport- und Verpackungskosten. Alle Preisangaben sind unverbindlich und werden laufend dem Markt angepasst. Für Expresslieferungen berechnen wir Ihnen einen Zuschlag von mindestens € 25,00. Für Lieferungen mit einem Auftragswert von unter € 50,00 verrechnet OPAL einen Mindestmengenzuschlag von € 20,00.
3. Lieferung
OPAL versendet die Waren gut verpackt und in einwandfreiem Zustand. Sollte es dennoch zu einem Transportschaden kommen, ist dieser unverzüglich dem entsprechenden Transporteur mit den vom Transporteur dafür vorgesehenen Protokollen zu melden. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Lieferungen sind generell versichert. Es ist Sache des Kunden die gelieferten Produkte in Betrieb zu nehmen. Dazu gehört, dass der Kunde die Produkte zuerst ausgiebig testet, bevor er sie in den Produktivbetrieb übernimmt. OPAL ist bereit, den Kunden auf Verlangen und gegen Vergütung bei der Installation zu unterstützen. Bei Etiketten und Farbbändern sind Lieferungen von +/- 10% der bestellten Menge (gerundet auf ganze Rollen) branchenüblich und werden entsprechend verrechnet.
4. Lieferfristen
OPAL bemüht sich die angegebenen Liefertermine einzuhalten. Für Artikel die nicht ab Lager geliefert werden, beruhen die angegebenen Lieferfristen auf Angaben der jeweiligen Vorlieferanten und sind deshalb unverbindlich. Lieferverzug schliesst deshalb das Recht auf Schadenersatz aus. Kommt OPAL mit der Lieferung in Verzug, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktreten.
5. Rückgaberecht
Gemäss EU Richtlinien steht Verbrauchern ein Rückgaberecht von min. 14 Tagen zu. OPAL weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Regeln nur zum Schutz von Verbrauchern im Sinne der jeweiligen Gesetzestexte gelten. Die von OPAL vertriebenen Artikel sind Investitionsgüter und werden ausschliesslich an Unternehmen verkauft. Deshalb sind alle unsere Lieferungen generell vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Wurde dem Kunden, in Abänderung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, schriftlich ein Rückgaberecht gegeben, so muss die Ware spätestens 8 Tage nach Erhalt in einwandfreier Originalverpackung mit Lieferschein- und Rechnungskopie, unbeschädigt und vollständig zurückgesandt werden. OPAL verrechnet für die Rücknahme und Prüfung der Ware mit mindestens € 50,00 zzgl. allfällige Kosten für Ersatz beschädigter Verpackung und/oder beschädigter/unvollständiger Ware. Zudem behält sich OPAL bei missbräuchlichen Retouren vor, die Ware unbearbeitet auf Kosten des Empfängers zurückzusenden. Das Rückgaberecht besteht niemals bei entsiegelten Datenträgern oder bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden (z.B. Dienstleistungen, Auftragsprogrammierung, Etiketten oder Software).
6. Zahlung
Unsere Rechnungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Verrechnung mit irgendwelchen Forderungen ist ausgeschlossen. Lieferungen an unbekannte Neukunden werden gegen Nachnahme, Vorauskasse (Check) oder Barzahlung ausgeführt. OPAL behält sich auch das Recht vor, Lieferungen bei bestehenden Kunden nur gegen Nachnahme, Vorauskasse oder Barzahlung auszuführen; dann, wenn der Auftragsbetrag überdurchschnittlich hoch ist, die Kreditlinie überschritten wird, oder wenn der Kunde unregelmässig oder unpünktlich zahlt.
7. Eigentumsvorbehalt und Rücktritt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von OPAL und OPAL ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Register vorzunehmen. Falls der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, ist OPAL berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Ware in ihren Besitz zurückzunehmen. Der Kunde erteilt uns bereits jetzt seine Zustimmung zur Wegnahme der Ware. Bei nach Kundenangaben angefertigten Etiketten werden Kostenanteile für Clichés und Stanzformen verrechnet. Die Clichés und Stanzformen bleiben jedoch jederzeit im Eigentum der OPAL.
8. Gewährleistung
a. Allgemeines
OPAL gibt auf Geräte und Zubehör die Gewährleistung der jeweiligen Hersteller.
Die Gewährleistungsfrist für alle von uns gelieferte Standard-Hardware beträgt
1 Jahr oder es gilt die Frist des Herstellers, wenn diese länger ist. In jedem
Gewährleistungsfall ist eine Rechnungskopie beizulegen. Von der Gewährleistung
ausgeschlossen sind Verschleissteile (z.B. Druckköpfe, Akkus etc.) und Schäden
durch Abnutzung und höherer Gewalt, Missachtung von Betriebsvorschriften sowie
Eingriffe des Kunden oder Dritter an der Ware. Wir übernehmen keine Haftung für
fehlerhafte Angaben in Produktbeschreibungen oder Betriebsanleitungen wegen
mangelhafter Beratung und deren Folgen. Bei Nichterfüllung der
Zahlungsbedingungen erlischt unsere Gewährleistungsverpflichtung. Bei
Dienstleistungen (z.B. Auftragsprogrammierung) gewährleistet OPAL
ausschliesslich den schriftlich formulierten Funktionsumfang.
b. Hardware
i. Wir gewährleisten, dass die Hardware die zugesicherten
Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder
die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten
Gebrauch aufheben oder mindern; eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der
Tauglichkeit bleibt ausser Betracht.
ii. Inhaltlich entsprechen unsere Gewährleistungspflichten denjenigen Gewährleistungspflichten, welche der Hersteller für den entsprechenden Gegenstand abgibt.
iii. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde uns unverzüglich in allen ihm erkennbaren Einzelheiten zu melden und hierbei, im Rahmen des Zumutbaren, unsere Hinweise zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung zu beachten.
iv. Wir können im Rahmen unserer Gewährleistung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. Der Kunde hat in dieser Zeit keinen Anspruch auf kostenlose Ersatzgeräte.
c. Etiketten
Bei Etiketten wird nur eine Gewährleistung auf das verwendete Material gegeben.
Die Reklamationsfrist beträgt hier 3 Monate ab Liefertermin.
d. Standardsoftware
i. Die Vertragsparteien stimmen überein, dass es nach dem Stand der
Technik nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln, dass sie für alle
Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Wir halten für jede von uns angebotene
Standardsoftware eine auf dem jeweils neuesten Stand gehaltene
Leistungsbeschreibung verfügbar, die den bestimmungsgemässen Gebrauch und die
Einsatzbedingungen des Programmes angibt.
ii. Im Störungsfall obliegt dem Kunden die Erstellung der Fehlerunterlagen gemäss diesbezüglicher Angaben in der Anwendungsdokumentation. Nach Eingang der Fehlerunterlagen leiten wir sie an den Vorlieferanten weiter und leisten inhaltlich in dem Umfang Gewähr, den der Vorlieferant generell einräumt.
e. Individual Software
i. Die Vertragsparteien stimmen überein, dass es nach dem Stand der Technik
nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln, dass sie für alle
Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Nach Auslieferung testet der Kunde die
ausgelieferte Software und deren Dokumentation ausgiebig. Allfällige Mängel
müssen OPAL innerhalb von 3 Wochen nach Auslieferung gemeldet werden und werden
von OPAL so schnell wie möglich behoben. Die Software gilt als abgenommen wenn
während dieser Frist keine Mängel gemeldet werden, die die vorgesehene
Verwendung der Software unzumutbar einschränken. Einzelverträge mit OPAL können
anderweitige Vereinbarungen beinhalten.
ii. Im Störungsfall obliegt dem Kunden die Erstellung der Fehlerunterlagen
f. Reparaturen
i. Die Gewährleistungsfrist auf die ausgeführten Arbeiten und
eingesetzten Ersatzteile beträgt 3 Monate. Ausgenommen hiervon sind
Verschleissteile.
9. Mängelrügen
Mängelrügen können innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden. Mängelrügen bedürfen der Schriftform.
10. Technische Daten
Wir behalten Änderungen am Design und Technische Änderungen vor, die die Funktionalität und Qualität eines Produktes verbessern. Aufgeführte technische Informationen, Daten und Abmessungen beruhen auf den Angaben der Hersteller. Sie sind nur in diesem Rahmen verbindlich.
11. Inhalt unserer Internetseiten
Für alle Fragen des Datenschutzes beachten Sie bitte unsere gesonderte Datenschutzerklärung.
Für unseren Newsletter gilt: Versand von E-Mail-Newslettern an bestehende Kunden: Wenn Sie uns beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, behalten wir uns vor, Ihnen regelmässig Angebote für ähnliche Waren oder Dienstleistungen, wie z.B. bereits gekaufte, aus unserem Angebot per E-Mail zuzusenden. Hierfür ist es nicht erforderlich, Ihre gesonderte Zustimmung einzuholen. Die Datenverarbeitung erfolgt insoweit ausschließlich auf der Grundlage unseres berechtigten Interesses an personalisierter Direktwerbung gemäß Art. 6 Absatz 6 1 lit. f DSGVO. Wenn Sie der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zu diesem Zweck zunächst widersprochen haben, senden wir Ihnen keine E-Mail. Sie sind berechtigt, der Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse für den vorgenannten Werbezweck jederzeit und mit Wirkung für die Zukunft durch Mitteilung an den zu Beginn genannten Verantwortlichen zu widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs wird die Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse für Werbezwecke unverzüglich eingestellt.
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12. Rechtwirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt sowohl für unsere Warenlieferungen wie für Ihre Kaufpreiszahlungen (falls nicht ausdrücklich anders vereinbart) der Geschäftssitz Jülich. Unsere Geschäftstätigkeit basiert ausschliesslich auf dem Landesrecht.